Messeauftritt planen
Bestens vorbereitet auf die Messe!

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um die Technik und Organisation vor Ort.
Service Informationen
Allgemeine Geschäftsbedinungen Messezentrum Salzburg GmbH
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedinungen der Messezentrum Salzburg GmbH.
Aufbaubedingungen
Die Flächenmiete (ausgenommen Fertigstände) beinhaltet grundsätzlich keinen Grundaufbau (Rück-und Trennwände). Diese können Sie bei der System Standbau Gesellschaft m.b.H separat bestellen.
Die Überschreitung der örtlich zugelassenen Aufbauhöhe über das Normalmaß von 5 m durch Überbauten, Beschriftungen und Dekorationen jeder Art bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der Messeleitung einzureichen. für zweigeschossigen Standaufbau, Tribünen, Zelte bzw. Scheinwerfergerüste ist ein Abnahmebefund eines Zivilingenieurs für die sach-und fachgerechte Errichtung vor Ort (aufgrund vorliegender Statik) sowie den gefahrlosen Betrieb erforderlich, welches spätestens am letzten Aufbautag am Vormittag bei der Messeleitung abzugeben ist.
Sämtliche Wände, die an Besuchergänge grenzen (insbesondere auch bei Inselständen), dürfen nur zu einem Drittel vollflächig verbaut werden und sind entsprechend aufgelockert zu gestalten.
Es darf unter keinen Umständen selbstklebender Teppich verwendet werden, da dieser den Hallenboden beschädigt und die Klebstoffrückstände kaum mehr zu entfernen sind. (Das Entfernen der Kleberückstände wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.)
Abhängungen: Abhängungen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Hängepunkten unter Einhaltung der statischen Gegebenheiten durchgeführt werden. Die Genehmigung sowie die Durchführung der Hängepunkte erfolgt ausschließlich durch die Vertragsfirma des Veranstalters, System Standbau Salzburg Gesellschaft m.b.H. Die Abhängungen/Hängepunkte sind unabhängig der Masse doppelt voneinander zu sichern und bedürfen nach Errichtung einer Abnahme durch einen Ziviltechniker
Foyers: Das Befahren der Foyers mit Hubwägen, Staplern sowie Elektrogabelhubwägen ist strengstens verboten! Bitte nutzen Sie die Beladetore der Hallen. Verursacher haften für Schäden!
Veranstaltungsabnahme/Kollaudierung: die Behördenabnahme findet am letzen Aufbautag ab 16:30 Uhr durch das Magistrat Salzburg statt. Zur Beantwortung von Detailfragen bzw. Vorlage von technischen Unterlagen ersuchen wir Sie, Ihren Stand zu dieser Zeit mit einer kompetenten Person (hinsichtlich Aufbauten, Absauganlagen, div. Ausstellungsstücke) zu besetzen.
Auf-und Abbauzeiten
Öffnungszeiten
- Donnerstag, 05.Februar 2026, 9:00 - 17:00 Uhr
- Freitag, 06.Februar 2026, 9:00 -17:00 Uhr
- Samstag, 07.Februar 2026 9:00 -17:00 Uhr
- Sonntag, 08. Februar 2026, 9:00 - 17:00 Uhr
Aufbauzeiten
Freitag, 30. Jänner 2026 bis Mittwoch, 04. Februar 2026, 08:00 - 18:00 Uhr
Ausgenommen Samstag und Sonntag!
Ein verfrühter Aufbau ist nur auf Anfrage unter bauen-wohnen@mzs.at möglich.
Abbauzeiten
- Sonntag, 08.Februar 2026, 17:30 -21:00 Uhr
- Montag, 09.Februar 2026, 08:00 - 18:00 Uhr
- Dienstag, 10. Februar 2026, 08:00 - 16:00 Uhr
Ein zusätzlicher Auf-und Abbautag kostet € 580,00 pro Tag und eine frühzeitige Anlieferung € 240,00 pro Tag.
Der Abbau beginnt nach Beendigung der Veranstaltung frühestens jedoch ab 17:00 Uhr. Aus Rücksicht auf das Messegeschehen und die übrigen Aussteller und im Interesse der Besucher ist ein verfrühter Standabbau vor dem offiziellen Messeschluss (17:00 Uhr) nicht erlaubt. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.
Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Standfläche wiederherzustellen. Bei Überschreiten der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Sondervereinbarungen im Hinblick auf die Aufbauzeiten müssen mit dem Veranstalter abgeklärte werden.
Ausstellerausweise
Jeder Aussteller erhält ein kostenloses Grundkontingent an Ausstellerausweisen gemäß folgender Staffelung:
bis 19 m² Standfläche 3 Ausstellerausweise
je weitere 10 m² 1 zusätzlicher Ausstellerausweis
Mitaussteller 2 Ausstellerausweise
Ausstellerausweise, die Sie über Ihr kostenloses Grundkontingent hinaus benötigen sind kostenpflichtig um
€18,00 / Stück erwerbbar.
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Druckluft
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Lagermax Logistik
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Leihpflanzen
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Messeversicherung
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Parkkarten
Jeder Aussteller erhält ein kostenloses Grundkontingent an Ausstellerparkkarten gemäß folgender Staffelung:
bis 32 m² Standfläche 2 Parkkarten
ab 33 -79 m² Standfläche 3 Parkkarten
ab 80 m² Standfläche 4 Parkkarten
Mitaussteller 2 Parkkarten
Die Parkkarten gelten für die gesamte Messedauer (inkl. Auf-und Abbauzeiten).
Austellerparkkarten, die Sie über Ihr kostenloses Grundkontingent hinaus benötigen sind kostenpflichtig um
€20,00 / Stück erwerbbar.
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Sanitärinstallationen
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Standbau & Service
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Standbewachung
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Standbaugenehmigung
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Standreinigung
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Telekommunikation und Internet
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Veranstaltungstechnik
auf Anfrage an service@mzs.at
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Ihr direkter Draht zu uns
Für spezifische Anfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
- Bauen & Renovieren, Wellness & Spa – Nina Hofer
- Wohnen & Einrichten – Tanja Lettner
- Energie, Bauen & Renovieren – Simone Baumgartner
Kontaktieren Sie die zuständige Person, um Ihr Anliegen schnell und gezielt zu klären. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!